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  • als Antwort auf: Jean-Louis' Brieftasche #21425

    In der Tat sind die Gelegenheiten selten. Ich finde, dass PM, MO, BTI, DEO und BUD derzeit alle zu teuer sind... ich warte ab, auch wenn alle diese Titel hinsichtlich ihrer Dividenden interessant sind. VCO scheint eine angemessene Bewertung zu haben, mit einem KGV von rund 15 und einem erwarteten Ertragswachstum.

    als Antwort auf: Jean-Louis' Brieftasche #21415

    Hallo zusammen,

    Nachfolgend der Stand meines Portfolios. Nur Dividendenzahler (mit Ausnahme von Halyard, die nie eine Dividende gezahlt hat, und VW, die ihre Dividende gekürzt hat). Was sagen Sie dazu? Haben Sie ein oder mehrere Unternehmen, die das Portfolio sinnvoll ergänzen könnten?

    Jean-Louis

     

    als Antwort auf: Neue Schnittstelle E-Trading Postfinance #19095

    Hallo Jerome,

    Ich bin auch bei Postfinance e-trading. Die neue Benutzeroberfläche ist etwas hübscher, bringt aber nichts Interessantes mit sich. Ein paar Spielereien wie kurzfristige Trendvorhersagen und eine Karte mit den Gewinnen/Verlusten der verschiedenen Märkte ("Marktübersicht"). Sie versuchen, die Anzahl der Transaktionen zu erhöhen und richten sich damit an Händler und nicht an Anleger wie uns. Das ist auch der Grund, warum sie diese "Gebühren" von 90 chf pro Jahr hinzugefügt haben, die man über die Transaktionsgebühren zurückbekommt. Früher konnte man auf eine Wertpapieranalyse zugreifen, die verschiedene Unternehmen aus demselben Sektor verglich. Weißt du, ob das noch möglich ist?

    Kurz gesagt, von meiner Seite aus sehe ich keine Verbesserung für den Anleger. Die neue Bedingung für "Gebühren" ist akzeptabel, also bleibe ich dabei.

    als Antwort auf: Dividendenbesteuerung #17010

    Sagte Jerome

    Also: Auf die jährliche Besteuerung kommt es an. Um eine Rückerstattung der Standardgebühr (andere Länder) oder der zusätzlichen US-Quellensteuer zu beantragen, müssen ein oder zwei Formulare ausgefüllt werden.
    Für Wallis: http://www.vs.ch/Data/formule/DS_10/fml_0000001963.pdf (USA + andere Länder)
    Für den Kanton Waadt:
    http://www.vd.ch/fileadmin/user_upload/organisation/dfin/aci/fichiers_pdf/DA-1_2013.pdf (andere Länder)
    http://www.vd.ch/fileadmin/user_upload/organisation/dfin/aci/fichiers_pdf/R-US_164_2013.pdf (USA)
    Für Genf konnte ich es nicht finden.

    cela est lourd est complexe. Pour ne pas se casser la tête, le mieux est d’utiliser les logiciels fournis par les administrations cantonales, les formulaires de remboursement de l’impôt anticipé, de la retenue supplémentaire USA et de l’imputation forfaitaire se font automatiquement.

    J’ai complété ma déclaration d’impôt (Genève) aujourd’hui en indiquant la retenue supplémentaire USA et de l’imputation forfaitaire d’impôts pour les titres US. Cela prend un peu de temps (le « prix à payer » quand on a des actions dans de nombreuses sociétés US), mais finalement ce n’est pas si compliqué. A noter qu’on peut le faire uniquement à condition que l’on doive récupérer au minimum un total de 50 CHF d’imputation forfaitaire d’impôts (c-à-d qu’on doit avoir reçu au moins 334 USD de dividende dans l’année). Je n’ai pas demandé de relevé fiscal à Postfinance, j’ai simplement joint tous les justificatifs de dividendes ainsi que le document indiquant l’état du portefeuille au 31.12. Si j’apprends quelque chose par cette expérience, j’en ferai part sur ce forum…

    als Antwort auf: Dividendenbesteuerung #17003

    Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich werde daher daran arbeiten, den nicht wiederherstellbaren Teil wiederherzustellen. Lachen

    als Antwort auf: Dividendenbesteuerung #16999

    Sagte Jerome

    Für Schweizer Wertpapiere beträgt die Quellensteuer 35%, die bei Angabe im Einkommensteil der Steuererklärung erstattungsfähig ist
    Für ausländische Wertpapiere wie US-Wertpapiere beträgt sie 15% nicht erstattungsfähige ausländische Steuer + 15% erstattungsfähige Schweizer Steuer, wenn sie im Einkommensteil der Steuererklärung angegeben wird

    Auf der Steuerwebsite des Kantons Genf bin ich auf folgende Passage gestoßen (siehe insbesondere den ***):

    „Die Schweiz hat mit bestimmten Drittstaaten Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren abgeschlossen. Diese vermeiden eine Doppelbesteuerung, indem sie dem Begünstigten mit Wohnsitz in der Schweiz ***die Möglichkeit bieten, eine Senkung der schweizerischen Steuern zu beantragen, um ausländische Steuern auszugleichen, deren Erstattung voraussichtlich unwahrscheinlich ist***. Bei der betreffenden Entlastung handelt es sich um einen pauschalen Steuerabzug. »

    Dann auf der Seite:

    http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dokumentation/00207/00431/index.html?lang=fr&download=NHzLpZig7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1ae2IZn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdIR9gWym162dpYbUzd,Gpd6emK2Oz9aGodetmqaN19XI2IdvoaCUZ,s-

    Wir finden die folgende Passage:

    Die seit 1965 abgeschlossenen bzw. überarbeiteten Abkommen vermeiden eine Doppelbesteuerung, indem sie Begünstigten mit Wohnsitz in der Schweiz die Möglichkeit bieten, eine Befreiung von der Schweizer Steuer zu beantragen, um die Steuern auszugleichen, die diese Staaten auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren erheben und die voraussichtlich nicht erhoben werden erholt. Bei der betreffenden Entlastung handelt es sich um eine pauschale Anrechnung von Steuern im Sinne der Verordnung des Bundesrates vom 22. August 1967 über die pauschale Anrechnung von Steuern. Am 9. März 2001 wurde diese Verordnung an das System der jährlichen Postnumerando-Besteuerung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden angepasst. Steuern, die während eines Jahres in den in Anhang II aufgeführten Vertragsstaaten tatsächlich erhoben wurden und zu deren Ermäßigung diese Staaten nach dem anwendbaren Abkommen nicht verpflichtet sind, werden von der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise an den Begünstigten zurückerstattet der Einkommensberechtigte, der dort seinen Wohnsitz hat; Diese Ermäßigung funktioniert vergleichbar mit der eidgenössischen Quellensteuer***. Wie aus der Bezeichnung hervorgeht, erfolgt die Anrechnung der Steuer pauschal, das heißt, sie erfolgt pauschal für alle aus den Vertragsstaaten stammenden Einkünfte in einem einzigen Betrag, ohne dass es zu einer Verteilung auf jede einzelne Schweizer Steuer kommt.
    (…)
    10. Zahlung des Betrages der festgesetzten Steueranrechnung
    Der Betrag der pauschalen Steueranrechnung wird je nach kantonaler Praxis entweder durch ***Anrechnung auf die Steuer (Abzug auf dem Beleg) oder in bar*** entrichtet.

    –> Wenn ich das richtig verstehe, könnte der „nicht rückerstattbare“ 15% auf US-Dividenden einen Abschlag darstellen, ist das fair?

    als Antwort auf: Bewertung #16996

    guyem a déclaré

    Je poste ici aprés avoir un peu survolé tous les sujets precedents et n avoir rien trouvé de similaire , est ce que certains ont comparé les valorisations d entreprises obtenues avec fast graphs d une part et xls valorisation d autre part  ?? 

    quels sont vos avis  ??

    J’ai regardé la vidéo de présentation de XLS valorisation car je ne connaissais pas cet outil. XLS me parait bien plus détaillé (et moins automatisé) que Fastgraphs. Il serait intéressant de réaliser quelques comparaisons si vous le souhaitez.

    als Antwort auf: Dividenden-ETF #16995

    Je partage le point de vue de Jérôme quant à l’adéquation de PostFinance (la BCV est derrière en fait) pour des investissements à long terme: aucun frais caché et par téléphone ils sont toujours très serviables et donnent des informations précieuses.

    Concernant l’achat de MLPs, je viens d’essayer via PostFinance pour trois titres de la stratégie REITs/MLPs (ARLP, SUX et un autre) et je peux les acheter: j’arrive jusqu’à l’écran de confirmation de l’achat.

    Je n’ai pas d’expérience concernant le point 3, mais il fout un peu les boules…!

    als Antwort auf: Meine Brieftasche #16976

    Bonjour DSwissK et Jérôme,

     

    Toujours intéressant de voir les portfolios des autres et leur construction!

     

    J’ai récemment acheté des nombres modestes d’actions CVX et T. Ce sont, selon les résultats de FastGraphs deux titres dont le prix est correct, voir inférieur à la valeur intrinsèque (telle que déterminée par les revenus). J’ai collé ci-dessous les graphiques tirés ce jour de FastGraphs.

    Une différence majeure est le rendement et la croissance du dividende. Pour le rendement de CVX est plus faible que celui de T, mais la croissance du premier est bien plus forte que celle du second.

     

     

     

    als Antwort auf: Europäische Wachstumsstrategie für Dividenden? #16922

    sagte Pat Jac

    Noch eine kurze Frage, auf die einige meiner Meinung nach eine einfache Antwort haben werden: Gibt es eine Quellensteuer auf französische Aktien, wenn man ein Konto in der Schweiz hat?

    Guten Morgen,

    Die Quellensteuern auf ausländische Dividenden für Schweizer Anleger können Sie hier einsehen: http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen/00253/00627/index.html?lang=fr

    Für französische Unternehmen beträgt die Quellensteuer 15%. Zur Information: Dividenden, die von in Großbritannien ansässigen Unternehmen gezahlt werden, unterliegen keiner Quellensteuer.

    Jean-Louis

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