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  • Dieses Thema hat 30 Antworten sowie 7 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 1 Jahr von grp22 aktualisiert.
Ansicht von 15 Beiträgen - 1 bis 15 (von insgesamt 31)
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    Beiträge
  • #22949
    DSwissK
    Teilnehmer

      Hallo an alle (und besonders an diejenigen, die schon länger als ich ein Konto bei ib haben),

      Welche "Übertragungen" sind für Steuererklärungen zu erstellen?

      Ich kann nicht sehen, wie die speziell als "tax reports" veröffentlichten aussehen (da ich am 31. Dezember kein Konto bei ihnen hatte). Sind sie für die Schweizer Steuererklärung ausreichend? Ich denke speziell an US-Dividenden und den Kauf/Verkauf von Wertpapieren. Und auch an die Unbrauchbarkeit von Gewinnen aus Käufen/Verkäufen im Laufe des Jahres.

      Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

      #22950
      Hieronymus
      Administrator

        Hallo letztes Jahr habe ich einen persönlichen Bericht erstellt:

        - in die Kontoverwaltung gehen

        - Berichte / Erhebungen

        - rechts unter custom statements, klicken Sie auf Zahnrad

        - dann +, um eine Erhebung zu erstellen

        - den Namen der Aufstellung ("relevé fiscal") angeben, pdf-Format, französische Sprache, Periode monatlich

        - Unterabschnitt, wählen Sie: Kontoinformationen, Forex-Salden, kombinierte Dividenden, offene Positionen, Steuerrückbehalt, Nettovermögenswert

        - unter Konfiguration des Abschnitts: nur realisierte Gewinne/Verluste, Trennung der Positionen in Long- und Short-Positionen (ja), alles andere = nein

        und das war's! Und schon haben Sie einen Steuerauszug, den Sie jedes Jahr ganz einfach und kostenlos wiederverwenden können.

        Und das Ausfüllen der Steuererklärung ist verdammt einfach => eine einzige Zeile!

         

        Zur Verwendung :

        - Berichte/Erhebungen: Erhebungstyp = benutzerdefiniert

        - seinen "Steuerauszug" wählen

        - Spezifischer Zeitraum: vom 1. bis zum letzten Arbeitstag des veranlagten Jahres

        - pdf-Format und deutsche Sprache

         

        Letztes Jahr habe ich das an die Steuerbehörde geschickt, und es ging glatt durch. Aber ich hatte noch ein recht bescheidenes Konto. Jetzt ist es ziemlich aufgebläht, also werden wir sehen, ob es immer so einfach akzeptiert wird, aber ich sehe keinen Grund, warum es nicht gehen sollte.

         

         

        • Diese Antwort wurde vor 1 Jahr, 9 Monaten von Hieronymus geändert.
        #22951
        DSwissK
        Teilnehmer

          DANKE !!!

           

          Ich hätte einen Moment gebraucht, um dieses Ergebnis zu erzielen!

          #22953
          Hieronymus
          Administrator

            Ich bestätige 😄.

            So hat sich nur einer den Kopf gestoßen!

            Halte uns für den Fall der Fälle über die Reaktionen des Finanzamts auf dem Laufenden.

            Ich werde das Gleiche tun, wenn es auf meiner Seite etwas Neues gibt.

            #410070
            didivivi
            Teilnehmer

              Hallo,

              vielen Dank für deine Nachricht, die mir sehr geholfen hat.

              Andererseits weiß ich nicht, wie ich die Steuererklärung ausfüllen soll, nachdem der Bericht erstellt wurde.

              Kannst du mir sagen, welche Seiten des Berichts du ausfüllst? Und welche Werte aus dem Bericht trägst du dort ein?

              Ich habe nur Aktien bei IB.

              Vielen Dank 🙂.

              #410073
              Hieronymus
              Administrator

                Sehr einfach

                du gehst zu den Details des Formulars DA-1

                du erstellst eine Zeile und gibst deine IB-Kontonummer an

                gibst du unter Total in Franken den Gesamtwert an, den dir der Bericht unter Nettovermögen ausweist

                gibst du unter Bruttoertrag den Gesamtwert der Dividenden in CHF an, den du unter Dividenden findest

                du gibst unter Ausländische Steuer den Gesamtwert der Steuerrückbehalte in CHF an, den du unter Steuerrückbehalte findest

                und schon geht es los

                #410082
                didivivi
                Teilnehmer

                  Super, vielen Dank!
                  <div id=" »gtx-trans »" style=" »position:" absolute; left: 125px; top: -10px; »>
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                  </div>

                  #410156
                  DSwissK
                  Teilnehmer

                    Nach dem, was ich im Kontoauszug unter dem Punkt „Steuereinbehalte“ lesen kann, scheint es mir, dass dort nur die 15% „US-Steuern“ steht.

                    Ist es möglich, dass Schweizer Quellensteuern nicht mehr besteuert werden, da IBKR seinen Sitz in England hat? Und als Hilfsfrage: Wie soll ich das angeben, da auf dem DA-1-Formular anscheinend automatisch die zusätzliche Quellensteuer in der Schweiz hinzugefügt wird?

                    #410170
                    Hieronymus
                    Administrator

                      Ja, IB behält nur die ausländische Steuer ein, nicht die Schweizer Steuer. Es handelt sich also um ein Einkommen, das aufgrund der Steuererklärung vom Schweizer Fiskus besteuert wird.

                      Normalerweise solltest du in deiner Software den Wert des ausländischen Steuerrückbehalts und des zusätzlichen Steuerrückbehalts in der Schweiz (für amerikanische Wertpapiere) selbst getrennt angeben können.

                      Bei VSTAX zum Beispiel sind die beiden Felder unabhängig voneinander, es gibt sogar ein Häkchen für "Schweizer Depot", wenn du es entfernst, wird der USA-Abzug grau.

                      #410175
                      DSwissK
                      Teilnehmer

                        Tatsächlich haben Sie Recht. Also habe ich mich letztes Jahr falsch angemeldet... Allerdings habe ich offenbar keine Anfrage vom Finanzamt erhalten.

                        #410178
                        Hieronymus
                        Administrator

                          Sie haben dich nicht gepatcht, bist du sicher?

                          Allerdings frage ich mich manchmal, wie viel Kontrolle (und Verständnis) sie haben.

                          #410181
                          DSwissK
                          Teilnehmer

                            „Gründe für Änderungen: Korrektur der Festsatzsteueranrechnung (DA-1)“ Na ja, ja! Haha, ich habe nie verstanden, warum.

                            #410184
                            Hieronymus
                            Administrator

                              Ah, da ist es ja! Das Team hat gut gearbeitet!

                              #417200
                              HowBy
                              Teilnehmer

                                Hallo Jerome,

                                Warum gibt es einen Unterschied zwischen der an der Quelle einbehaltenen ausländischen Steuer auf US-Divis und der zusätzlichen Quellensteuer in den USA, die an der Quelle einbehalten wird, jedoch nur von einer Schweizer Verwahrstelle (die IB ausschließt)?

                                Riecht Geld anders, je nachdem, ob es aus der Schweiz oder anderswo kommt?

                                Kann eine Doppelbesteuerung in beiden Fällen, USA und CH, vermieden werden?

                                Ich habe einen Freund, der sagt, dass nur der Abzug einer Schweizer Verwahrstelle als Abzug für die Schweizer Steuer gilt. Wenn dies zutrifft, werden die von IB an der Quelle abgezogenen 15% zu einer einfachen Betriebsausgabe, und die Schweiz besteuert die verbleibenden 85%, ohne das Steuerabkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung zu berücksichtigen.

                                Dann wäre es für IB steuerlich viel interessanter, uns über eine Schweizer Tochtergesellschaft zu bezahlen.

                                Wie so oft gilt: „Der Teufel steckt im Detail“.

                                #417203
                                Hieronymus
                                Administrator

                                  Hallo,

                                  Warum wird ein Unterschied gemacht zwischen ausländischer Quellensteuer auf US-Divi und zusätzlicher Quellensteuer in den USA, die nur von einer Schweizer Depotstelle einbehalten wird (was IB ausschließt)? Riecht das Geld anders, wenn es aus der Schweiz oder aus einem anderen Land kommt?

                                  Das ist eine verdammt gute Frage, und ich habe sie mir auch schon oft gestellt ... Man sollte sie unseren Gesetzgebern stellen. Man sollte die Steuerfantasie nie unterschätzen!

                                  Kann eine Doppelbesteuerung in beiden Fällen, USA und CH, vermieden werden?

                                  Ja. Egal, ob es sich um eine pauschale Steueranrechnung oder einen zusätzlichen Abzug USA handelt, es gilt als Schweizer Verrechnungssteuer und wird von dem abgezogen, was du bei der jährlichen Veranlagung zu zahlen hast.

                                  Ich habe einen Freund, der sagt, dass nur der von einer Schweizer Depotbank vorgenommene Abzug als Abzug von der Schweizer Steuer gilt. Wenn das stimmt, wird die von IB an der Quelle abgezogene Steuer 15% zu einer einfachen Betriebsausgabe, und die Schweiz besteuert die verbleibenden 85%, ohne das Steuerabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu berücksichtigen.

                                  Ich gebe die Dividende weiter brutto Ausland unter Angabe des 15%, der von IB in der Pauschalanrechnung einbehalten wurde, und dieser Betrag wird von dem abgezogen, was ich bei der Jahressteuerveranlagung zu zahlen habe.

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