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- Dieses Thema hat 30 Antworten sowie 7 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 1 Jahr, 2 Monaten von
grp22 aktualisiert.
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27. Februar 2018 um 21:51 Uhr #22950
Hallo letztes Jahr habe ich einen persönlichen Bericht erstellt:
- in die Kontoverwaltung gehen
- Berichte / Erhebungen
- rechts unter custom statements, klicken Sie auf Zahnrad
- dann +, um eine Erhebung zu erstellen
- den Namen der Aufstellung ("relevé fiscal") angeben, pdf-Format, französische Sprache, Periode monatlich
- Unterabschnitt, wählen Sie: Kontoinformationen, Forex-Salden, kombinierte Dividenden, offene Positionen, Steuerrückbehalt, Nettovermögenswert
- unter Konfiguration des Abschnitts: nur realisierte Gewinne/Verluste, Trennung der Positionen in Long- und Short-Positionen (ja), alles andere = nein
und das war's! Und schon haben Sie einen Steuerauszug, den Sie jedes Jahr ganz einfach und kostenlos wiederverwenden können.
Und das Ausfüllen der Steuererklärung ist verdammt einfach => eine einzige Zeile!
Zur Verwendung :
- Berichte/Erhebungen: Erhebungstyp = benutzerdefiniert
- seinen "Steuerauszug" wählen
- Spezifischer Zeitraum: vom 1. bis zum letzten Arbeitstag des veranlagten Jahres
- pdf-Format und deutsche Sprache
Letztes Jahr habe ich das an die Steuerbehörde geschickt, und es ging glatt durch. Aber ich hatte noch ein recht bescheidenes Konto. Jetzt ist es ziemlich aufgebläht, also werden wir sehen, ob es immer so einfach akzeptiert wird, aber ich sehe keinen Grund, warum es nicht gehen sollte.
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Diese Antwort wurde vor 1 Jahr, 11 Monaten gegeben
Hieronymus geändert.
27. Februar 2018 um 22:27 Uhr #22951DANKE !!!
Ich hätte einen Moment gebraucht, um dieses Ergebnis zu erzielen!
28. Februar 2018 um 07:12 Uhr #22953Ich bestätige 😄.
So hat sich nur einer den Kopf gestoßen!
Halte uns für den Fall der Fälle über die Reaktionen des Finanzamts auf dem Laufenden.
Ich werde das Gleiche tun, wenn es auf meiner Seite etwas Neues gibt.
12. Februar 2021 um 12:45 Uhr #410070Hallo,
vielen Dank für deine Nachricht, die mir sehr geholfen hat.
Andererseits weiß ich nicht, wie ich die Steuererklärung ausfüllen soll, nachdem der Bericht erstellt wurde.
Kannst du mir sagen, welche Seiten des Berichts du ausfüllst? Und welche Werte aus dem Bericht trägst du dort ein?
Ich habe nur Aktien bei IB.
Vielen Dank 🙂.
12. Februar 2021 um 18:44 Uhr #410073Sehr einfach
du gehst zu den Details des Formulars DA-1
du erstellst eine Zeile und gibst deine IB-Kontonummer an
gibst du unter Total in Franken den Gesamtwert an, den dir der Bericht unter Nettovermögen ausweist
gibst du unter Bruttoertrag den Gesamtwert der Dividenden in CHF an, den du unter Dividenden findest
du gibst unter Ausländische Steuer den Gesamtwert der Steuerrückbehalte in CHF an, den du unter Steuerrückbehalte findest
und schon geht es los
13. Februar 2021 um 17:21 Uhr #410082Super, vielen Dank!
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</div>21. Februar 2021 um 09:52 Uhr #410156Nach dem, was ich im Kontoauszug unter dem Punkt „Steuereinbehalte“ lesen kann, scheint es mir, dass dort nur die 15% „US-Steuern“ steht.
Ist es möglich, dass Schweizer Quellensteuern nicht mehr besteuert werden, da IBKR seinen Sitz in England hat? Und als Hilfsfrage: Wie soll ich das angeben, da auf dem DA-1-Formular anscheinend automatisch die zusätzliche Quellensteuer in der Schweiz hinzugefügt wird?
21. Februar 2021 um 12:28 Uhr #410170Ja, IB behält nur die ausländische Steuer ein, nicht die Schweizer Steuer. Es handelt sich also um ein Einkommen, das aufgrund der Steuererklärung vom Schweizer Fiskus besteuert wird.
Normalerweise solltest du in deiner Software den Wert des ausländischen Steuerrückbehalts und des zusätzlichen Steuerrückbehalts in der Schweiz (für amerikanische Wertpapiere) selbst getrennt angeben können.
Bei VSTAX zum Beispiel sind die beiden Felder unabhängig voneinander, es gibt sogar ein Häkchen für "Schweizer Depot", wenn du es entfernst, wird der USA-Abzug grau.
21. Februar 2021 um 13:47 Uhr #410175Tatsächlich haben Sie Recht. Also habe ich mich letztes Jahr falsch angemeldet... Allerdings habe ich offenbar keine Anfrage vom Finanzamt erhalten.
21. Februar 2021 um 14:53 Uhr #410178Sie haben dich nicht gepatcht, bist du sicher?
Allerdings frage ich mich manchmal, wie viel Kontrolle (und Verständnis) sie haben.
21. Februar 2021 um 17:26 Uhr #410181„Gründe für Änderungen: Korrektur der Festsatzsteueranrechnung (DA-1)“ Na ja, ja! Haha, ich habe nie verstanden, warum.
21. Februar 2021 um 18:11 Uhr #410184Ah, da ist es ja! Das Team hat gut gearbeitet!
25. Oktober 2022 um 13:52 Uhr #417200Hallo Jerome,
Warum gibt es einen Unterschied zwischen der an der Quelle einbehaltenen ausländischen Steuer auf US-Divis und der zusätzlichen Quellensteuer in den USA, die an der Quelle einbehalten wird, jedoch nur von einer Schweizer Verwahrstelle (die IB ausschließt)?
Riecht Geld anders, je nachdem, ob es aus der Schweiz oder anderswo kommt?
Kann eine Doppelbesteuerung in beiden Fällen, USA und CH, vermieden werden?
Ich habe einen Freund, der sagt, dass nur der Abzug einer Schweizer Verwahrstelle als Abzug für die Schweizer Steuer gilt. Wenn dies zutrifft, werden die von IB an der Quelle abgezogenen 15% zu einer einfachen Betriebsausgabe, und die Schweiz besteuert die verbleibenden 85%, ohne das Steuerabkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung zu berücksichtigen.
Dann wäre es für IB steuerlich viel interessanter, uns über eine Schweizer Tochtergesellschaft zu bezahlen.
Wie so oft gilt: „Der Teufel steckt im Detail“.
25. Oktober 2022 um 15:07 Uhr #417203Hallo,
Warum wird ein Unterschied gemacht zwischen ausländischer Quellensteuer auf US-Divi und zusätzlicher Quellensteuer in den USA, die nur von einer Schweizer Depotstelle einbehalten wird (was IB ausschließt)? Riecht das Geld anders, wenn es aus der Schweiz oder aus einem anderen Land kommt?
Das ist eine verdammt gute Frage, und ich habe sie mir auch schon oft gestellt ... Man sollte sie unseren Gesetzgebern stellen. Man sollte die Steuerfantasie nie unterschätzen!
Kann eine Doppelbesteuerung in beiden Fällen, USA und CH, vermieden werden?
Ja. Egal, ob es sich um eine pauschale Steueranrechnung oder einen zusätzlichen Abzug USA handelt, es gilt als Schweizer Verrechnungssteuer und wird von dem abgezogen, was du bei der jährlichen Veranlagung zu zahlen hast.
Ich habe einen Freund, der sagt, dass nur der von einer Schweizer Depotbank vorgenommene Abzug als Abzug von der Schweizer Steuer gilt. Wenn das stimmt, wird die von IB an der Quelle abgezogene Steuer 15% zu einer einfachen Betriebsausgabe, und die Schweiz besteuert die verbleibenden 85%, ohne das Steuerabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu berücksichtigen.
Ich gebe die Dividende weiter brutto Ausland unter Angabe des 15%, der von IB in der Pauschalanrechnung einbehalten wurde, und dieser Betrag wird von dem abgezogen, was ich bei der Jahressteuerveranlagung zu zahlen habe.
26. Oktober 2022 um 11:56 Uhr #417212Hallo Jerome,
Sind Sie sicher, dass die einbehaltene US-Dividende von Ihrer Schweizer Steuer abgezogen wird und nicht nur von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen?
Es scheint, dass die ACI eine Wahl hat.
CH-US-Übereinkommen Art. 23 Abs. 1 lass. B
b) Wenn eine in der Schweiz ansässige Person Dividenden erhält, die gemäß den Bestimmungen von Art. 10 (Dividenden) in den Vereinigten Staaten steuerpflichtig sind, gewährt die Schweiz, vorbehaltlich Absatz (c), dieser Person auf Antrag eine Steuerbefreiung; Diese Erleichterung besteht aus:
(i) bei der Zurechnung der in den Vereinigten Staaten gezahlten Steuer gemäß den Bestimmungen von Art. 10 (Dividenden) auf die schweizerische Steuer, die auf dem Einkommen dieser Person erhoben wird; Der auf diese Weise angerechnete Betrag darf jedoch den vor der Anrechnung berechneten Anteil der schweizerischen Steuer nicht überschreiten, der dem steuerpflichtigen Einkommen in den Vereinigten Staaten entspricht. Oder
(ii) eine pauschale Senkung der Schweizer Steuer, Oder
(iii) eine teilweise Befreiung der betreffenden Dividenden von der Schweizer Steuer, zumindest jedoch ein Abzug der in den Vereinigten Staaten gezahlten Steuer vom Bruttobetrag der Dividenden.
Die Schweiz bestimmt die Art der Steuerbefreiung und regelt das Verfahren entsprechend den schweizerischen Anforderungen an die Durchführung internationaler Abkommen, die der Bund zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat.
Die Schweiz scheint daher frei zu sein, beispielsweise Option (iii) zu wählen, die für die Steuerbehörden am vorteilhaftesten ist. Ich frage mich, ob jeder Kanton eine Option wählt oder ob es eine gemeinsame Bundesregel gibt. Wo finden wir einen Text, der die Schweizer Anforderungen offiziell angibt?
Hinweis: Die USA sind großzügiger:
2. Im Hinblick auf die Vereinigten Staaten entfällt auf diese Weise die Doppelbesteuerung Folgendes:
Gemäß den Bestimmungen und vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Grenzen der Vereinigten Staaten (da es von Zeit zu Zeit geändert werden kann, ohne dass dies Auswirkungen hat). Die hier dargelegten allgemeinen Grundsätze) gewähren die Vereinigten Staaten Einwohnern oder Bürgern USA als abzugsfähige Gutschrift von der US-Einkommenssteuer den entsprechenden Betrag der in der Schweiz gezahlten Steuern … -
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