Vielen Dank für Ihre Komplimente.
Dennoch bin ich kein Händler, sondern ein langfristiger Privatanleger und habe keine GmbH oder AG.
Ich denke, wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, ist es am besten, wenn Sie sich direkt mit dem Handelsregister in Verbindung setzen. Aber für einen Ansatz, der auf finanzielle Unabhängigkeit ausgerichtet ist, brauchen Sie das nicht.
In diesem Fall müssen Sie einfach :
1) Wenn Ihr Ehepartner nicht bereits AHV-versichert ist, melden Sie sich bei Ihrer Ausgleichskasse als nichterwerbstätige Person an (Sie werden nach Vermögen besteuert) :
https://www.ahv-iv.ch/p/2.03.f
2) das Risiko eines Nichtberufsunfalls bei Ihrer Krankenkasse versichern lassen. Eine Erwerbsausfallversicherung im Krankheitsfall ist in der Regel nicht erforderlich, da Ihr Einkommen als passiv angenommen wird.
3) auf Ihre Dividenden und eventuell auf Kapitalgewinne besteuert werden, wenn Sie als Gewerbetreibender anerkannt werden:
https://www.moneyland.ch/fr/gains-boursiers-actions-impots
Die im obigen Link aufgeführten Kriterien sprechen stark für eine langfristige Investitionsorientierung, um zu vermeiden, dass man als Profi kategorisiert wird und Kapitalgewinne auszahlt.
A++
Hieronymus